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Ausschreibung des Förderungspreises für künstlerische Fotografie 2006
Für das Jahr 2006 wird vom Bundeskanzleramt, Kunstsektion, der Förderungspreis für künstlerische Fotografie ausgeschrieben. Dieser Preis ist mit ? 5.500 dotiert. Die Bewerber müssen österreichische Staatsbürger sein oder als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ihren ständigen Wohnsitz seit zumindest drei Jahren in Österreich haben. Bisherige Träger des Förderungspreises sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer Jury, vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert.
Die schriftliche Bewerbung soll neben einem formlosen Antragsschreiben Künstlerbiografie und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit enthalten (Reproduktion, maximal A3 Format, keine Dias, Videos oder CD Rom). Für Verlust oder Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden. Eingesandte Fotoarbeiten werden nach der Jurysitzung retourniert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2006 (im Bundeskanzleramt einlangend!!) an die Abteilung II/3 des Bundeskanzleramtes, Schottengasse 1, 1014 Wien, zu senden oder dort abzugeben. Die Einreichung soll außen unbedingt den Vermerk "Förderungspreis für künstlerische Fotografie 2006" enthalten.
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