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Ausschreibung der Förderateliers des Bundes, Wattgasse 56-60, 1170 Wien, 4. Stock

Das Bundeskanzleramt – Sektion für Kunst und Kultur - schreibt zehn Ateliers für Kunstschaffende aus, die in den Bereichen bildender Kunst, Fotografie oder Medienkunst arbeiten. Die zur Vergabe gelangenden Ateliers haben eine Größe zwischen 44 m2 und 65m2 und befinden sich in der Wattgasse 56-60, 1170 Wien, 4. Stock.

Nutzungsdauer:
Die Ateliers werden den Künstlerinnen und Künstlern zur gastweisen, kostenlosen Benutzung für die Dauer von 6 Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) voraussichtlich ab 01. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2025 überlassen.

Kosten:
Miet- und Betriebskosten trägt das Bundeskanzleramt – Sektion für Kunst und Kultur, die Strom- und Heizungskosten (monatlich bis ca. € 120,00) sind von den jeweiligen Atelierbenützerinnen und Atelierbenützern zu bezahlen.

Voraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen bildender Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst tätig sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Bei der Auswahl wird insbesondere auf einen ausgewogenen Anteil von weiblichen Kunstschaffenden in den Ateliers Bedacht genommen.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Förderatelier des Bundes im Inland zur Nutzung hatten. Personen, die für das Jahr 2020 ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein Förderatelieratelier berücksichtigt werden. Die Förderateliers des Bundes dienen keinesfalls zu Wohnzwecken, sondern sind als Arbeitsstätten zu nutzen. Auch eine Nichtbenützung oder eine reine Nutzung als Lager/Depot zieht eine Vertragsauflösung nach sich. Eine solche erfolgt zudem, falls Strom- und Heizungskosten von den Kunstschaffenden nicht fristgerecht bezahlt werden.

Bewerbungsunterlagen:
* Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular „Förderatelier Wattgasse“ auf der --> Webseite des BKA
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
* Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
* Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
* Der Bedarf an einem Atelier ist durch eine genaue Beschreibung der derzeitigen Arbeitssituation zu belegen.

Alle Unterlagen (nicht gebunden) sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Einreichungen, die das Format DIN A4 bzw. ein Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten, können nicht angenommen werden. Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.

Vergabemodus:
Die Vergabe der Förderateliers erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Das eingereichte Material wird im Postweg zurückerstattet. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung. Mit der Annahme des Förderateliers verpflichten sich die Nutzerinnen und Nutzer, der Abteilung II/6 jährlich bis spätestens 01. März einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit des Vorjahres vorzulegen.

Bewerbungstermin:
Der Einsendeschluss ist der 15. Mai 2019 (es gilt das Datum des Poststempels), Einreichungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden.
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER WATTGASSE“ zu kennzeichnen und zu richten an:

Bundeskanzleramt - Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/6
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Ansprechperson:
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Abteilung II/6 des Bundeskanzleramtes – Sektion für Kunst und Kultur, Frau Gabriele Cuny-Pierron,
Tel.: 01-53 115-202477 oder gabriele.cuny-pierron@bka.gv.at.

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